The Poperty Post | Institutional Magazin Nr. 02 - Mai 2024

The Property Post Institutional 30 beim europaweiten Vertrieb entfallen. Damit wird diese Anlageklasse für Kleinanleger leichter zu- gänglich und attraktiver. Soweit es das Portfolio- management betrifft, wurde die Diversifikations- grenze für Einzelanlagen bei ELTIFs von 10 auf 20 Prozent erhöht und die Grenze für die Kredit- aufnahme von 30 auf 50 Prozent des Nettovermö- genswertes angehoben. Zugleich wurde die Liste der investierbaren Vermögensgegenstände erwei- tert. Zum Beispiel sind nun auch Dachfondsstrate- gien umsetzbar, womit die neue Regulierung den ELTIF-Managern mehr Flexibilität bietet. Und das gilt auch für ELTIFs, die sich an professio- nelle Anleger richten. Dort gibt es künftig kaum Höchstgrenzen mehr für einzelne Anlagen, womit sie auch zu 100 Prozent in nur einen Sachwert in- vestieren können. Zudem können Kredite in Höhe von bis zu 100 Prozent des Nettovermögens- wertes des ELTIF aufgenommen werden. Deutliche Aufwertung des deutschen Fonds- standortes Besonders stechen jedoch die im Februar von der BaFin veröffentlichten „Häufig gestellten Fragen“ zu diesem Thema heraus. Aus diesen ergibt sich, dass die Wertpapieraufsicht die überarbeitete EL- TIF-Regulierung maximal liberal auslegt. Demnach sind nun alle nach dem KAGB zulässigen Rechts- formen auch für den ELTIF möglich. Damit kann der ELTIF in offener oder geschlossener Form sowie als Publikums- oder Spezial-AIF aufgelegt werden. Vor allem aber gilt laut dem BaFin-Schreiben die freie Wahl der Rechtsformen für sämtliche Asset- kategorien. Dadurch können in Deutschland nun Fonds aufgelegt werden, die zuvor nicht realisier- bar waren. Zum Beispiel können Debt-Fonds als Publikumsfonds strukturiert werden, Private Equity Fonds können nun als offene Publikums-AIFs ge- staltet und in offenen Immobilienpublikumsfonds können beliebig Anlagen in erneuerbare Ener- gien beigemischt werden. Damit gilt der Grund- satz, dass aufsichtsrechtlich alle Assetklassen mit allen Rechtsformen beliebig kombinierbar sind. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die skizzierten Möglichkeiten lediglich aus aufsichts- rechtlicher Perspektive resultieren. Steuerliche Risiken bestehen weiterhin, da das Steuerrecht noch nicht entsprechend angepasst wurde. Des Weiteren werden Investoren, die der Anlagever- ordnung oder der Solvency-II-Richtlinie unter- liegen, nicht in vollem Umfang von den genann- ten Freiheiten profitieren können. Insgesamt entstehen jedoch neue Möglichkeiten der Fondstrukturierung, die allen Anlegergrup- pen zugutekommen. Die Novellierung der ELTIF- Verordnung räumt die Schwächen der bisherigen Regulierung aus, wodurch eine verstärkte Auflage von ELTIFs zu erwarten ist. Fonds, die nur als ELTIF aufgelegt sind, erhalten zudem nun völlige Struktu- rierungsfreiheit nach der europäischen Gesetzge- bung. Diese Tatsache wird zum Game Changer für den Fondsstandort Deutschland werden. “ Die Novellierung der ELTIF-Verordnung räumt die Schwächen der bisherigen Regulierung aus, wodurch eine verstärkte Auflage von ELTIFs zu erwarten ist. Wir bewahren das, was am wertvollsten ist: unsere Zukunft. Evolv Asset Management AG ist der erste institutionelle Investmentmanager im deutschsprachigen Raum, der sich aus- schließlich auf nachhaltige Investitionen in den aktiv wertschöpfenden Phasen von Immobilien und Infrastruktur konzentriert. HANSA German Logistics Impact Fund O Deutschlands erster Artikel-9-Fonds für Neubau-Logistikimmobilien O Seed-Investment: Portfolio von sechs Projektentwicklungen von DFI Real Estate imWert von rund 270 Mio. Euro bereits angekauft Meet Marc Drießen CEO, Evolv Asset Management 12. Juni 2024: 10:50 - 11:35 Uhr Kino 2 - HANSAINVEST Infrastruktur Forum www.evolv.de to evolve sth. [i volv′] – etwas entwickeln Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen, das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB des Fonds, das Sie bei der HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH erhalten.

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