10.03.2017

Mietpreisbremse Berlin

Zwischenbilanz 2016 - Kurzgutachten im Auftrag des Berliner Mieterverein e.V.

Erscheinungstermin: Mai 2016

Herausgeber: Institut für soziale Stadtentwicklung - IFSS

Zum 1-jährigen Geburtstag der Mietpreisbremse in Berlin zieht der Berliner Mieterverein e.V. Bilanz. Am 1. Juni 2015 ist im gesamten Stadtgebiet Berlins die Mietpreisbremse in Kraft getreten, mit der bei Wiedervermietung die Miethöhe auf bis zu 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt ist. „Nach zwölf Monaten ist die Bilanz ernüchternd“, erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die Erwartungen an die Mietpreisbremse haben sich nicht erfüllt. Zwei Expertisen der Forschungsinstitute RegioKontext und Institut Für Soziale Stadtentwicklung (IFSS) zeigen ebenso wie eine Analyse der Beratungspraxis des Berliner Mietervereins, dass die Mietpreisbremse keinen nennenswerten Einfluss auf die Höhe der Mieten bei Wiedervermietung hat. Die Angebotsmieten lagen um 31% über der Mietpreisbremsenkappung. Die Mietpreisbremse wird offenkundig von einem großen Teil vor allem privater Wohnungsunternehmen und Vermieter missachtet. „Wir fordern daher den Bundesgesetzgeber auf, mit dem zweiten Mietrechtsänderungspaket auch eine Nachbesserung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags vorzunehmen“, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins und Vorstandsmitglied des Deutschen Mieterbundes.

Die Regelung wird entlang der folgenden Fragestellungen untersucht:

      • Greift die Regelung oder gibt es bei einem bedeutenden Anteil der Wiedervermietungsangebote eine Überschreitung der zulässigen Grenzen?
      • Liefert die differenziertere Auswertung der Vermietungsangebote Hinweise auf eine unterschiedliche Handhabung seitens der verschiedenen Vermietertypen?
      • Sind deutliche Unterschiede je nach Art und Lage der Wohnungen erkennbar?
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