Erscheinungstermin: Januar 2025
Herausgeber: Five Quarters Real Estate und ProHealth Real Estate
Die demografische Entwicklung in Deutschland führt zu einer stetig wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, was den Bedarf an Pflegeeinrichtungen erhöht. Diese Entwicklung stellt die Immobilienwirtschaft vor die Herausforderung, ausreichende und geeignete Pflegeimmobilien bereitzustellen. Ein entscheidender Faktor dabei ist die staatliche Förderung, die je nach Bundesland stark variiert. Der "Förderatlas Pflegeimmobilien 2024" von Five Quarters Real Estate und ProHealth Real Estate analysiert die unterschiedlichen Förderprogramme der Bundesländer und beantwortet Fragen wie: Welche Bundesländer bieten Objekt- oder Subjektförderungen für Pflegeheime an? Wie hoch sind die jeweiligen Fördersummen? Welche Auswirkungen haben diese Förderungen auf Investitionen in Pflegeimmobilien?
Die Analyse zeigt, dass nur fünf der 16 Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen – eine Objektförderung für Pflegeheimplätze anbieten. In den übrigen Ländern wurden direkte Investitionszuschüsse für den Bau oder die Sanierung von Pflegeheimen eingestellt. Dies führt zu erheblichen regionalen Unterschieden in der finanziellen Unterstützung für Pflegeimmobilien.
Bayern sticht als einziges Bundesland hervor, das den Neubau vollstationärer Pflegeheimplätze fördert. Die Fördersummen betragen bis zu 40.000 Euro pro Platz und können auf 60.000 Euro erhöht werden, wenn das Pflegeheim Angebote für externe Besucher öffnet, wie beispielsweise offene Mittagstische oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
In Sachsen liegt der Fokus der Förderung auf der Kurzzeitpflege. Hier werden bis zu 100.000 Euro pro Platz für den Neubau und bis zu 75.000 Euro für die Sanierung bereitgestellt. Allerdings ist die Förderung auf 80 Prozent der Gesamtkosten und maximal 20 Plätze pro Vorhaben begrenzt. Vollstationäre Heimplätze werden in Sachsen nicht gefördert.
Einige Bundesländer, wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, haben die Objektförderung zugunsten einer Subjektförderung umgestellt. In diesen Ländern erhalten Bewohner von Pflegeheimen ein bedarfsabhängiges Pflegewohngeld, das die Investitionskosten decken soll. Diese Subjektförderung entlastet die Bewohner finanziell, bietet jedoch Investoren und Betreibern weniger Planungssicherheit für den Bau neuer Pflegeplätze.
Die uneinheitliche Förderlandschaft erschwert es Investoren und Betreibern, langfristig zu planen. Einige Bundesländer bieten umfangreiche Förderungen, während andere keinerlei Subventionen leisten. Diese Inhomogenität kann zu regionalen Ungleichgewichten in der Versorgung mit Pflegeplätzen führen.
Angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger und der bereits bestehenden Wartelisten ist es für die Immobilienwirtschaft entscheidend, die Förderkulisse der einzelnen Bundesländer genau zu kennen. Eine Harmonisierung der Förderprogramme könnte dazu beitragen, Investoren, Entwicklern und Betreibern mehr Sicherheit zu bieten und somit dem wachsenden Bedarf an Pflegeeinrichtungen gerecht zu werden.