19.02.2019

Evaluierung der Mietpreisbremse

Wie wirksam sind die Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten wirklich?

Erscheinungstermin: Januar 2019

Herausgeber: DIW Berlin im Auftrag des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Der Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode sieht vor, dass die Mietpreisbremse auf Geeignetheit und Wirksamkeit bewertet werden soll. Hierbei sollten auch die praktische Bedeutung und vorliegende Ergebnisse der Rechtsprechung berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beauftragt, die Wirksamkeit der Mietpreisbremse auf angespannten Wohnungsmärkten zu untersuchen.

Im Ergebnis der Untersuchung zeige sich, dass die Mietpreisbremse den beabsichtigten Effekt – eine Verlangsamung der Mietdynamik – erreicht habe. Zwar würden in vielen Großstädten eine hohe Zahl an Mietangebote oberhalb der zulässigen Mietobergrenze vorliegen. Diese würde zwar offenbar nicht in allen Fällen strikt eingehalten werden, entfalte jedoch trotzdem eine messbare Bremswirkung. Die herangezogenen Untersuchungen würden zudem zeigen, dass sich der Mietanstieg in den von der Mietpreisbremse ausgenommenen Wohnungen (Erstnutzung nach dem 1.10.2014 oder Erstvermietung nach grundlegender Sanierung) durch die Mietpreisbremse beschleunigt habe.

Zentrale Ergebnisse:
1. Zahlreiche Mietinserate über dem zulässigen Höchstwert
2. Die Mietpreisbremse verlangsamt den Mietanstieg
3. Die Mietpreisbremse steigert die Rendite von Neubauinvestitionen und regt den Wohnungsbau an
4. Negative Wirkungen auf Modernisierung, Instandhaltung und Umwandlung in Eigentumswohnungen bislang ausgeblieben
5. Kaum Erkenntnisse über die sozialen Effekte der Mietpreisbremse

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