Alle wollen Light Industrial - Doch darüber, was sich dahinter verbirgt, herrscht große Verwirrung
Im Diskussionsforum German Light Industrial diskutierten Hendrik Staiger, Head of Acquisitions & Board Director Beos AG, Danillo Hunker, Head of Germany Valad Europe, Alyssa Huse, Managing Director M7 Real Estate Germany, Kersten Oschmann, Managing Director MI Invest und Ian Watson, Joint CEO, Founder and Director Hansteen. Einigkeit herrschte darüber, dass die Assetklasse “Light Industrial” inzwischen auch in Deutschland akzeptiert ist. Im Rahmen der Abgrenzung wurden drei Aspekte herausgearbeitet. Erstens: Im Sinne des Immobilienanlagemarktes müssen die Objekte einen wandelbaren Immobiliencharakter aufweisen. Spezialimmobilien, die für eine bestimmte Produktionsnutzung erstellt wurden und nicht wandelbar sind, werden daher nicht zu Unternehmensimmobilien (Light Industrial) gezählt. Zweitens werden unter Light Industrial keine Immobilien mit hoher Produktionstiefe und Emissionen verstanden. Und Drittens soll der Begriff nach den obigen Negativabgrenzungen weit gefasst werden. Light Industrial Immobilien können so zum Beispiel Gewerbehöfe, Lagerflächen, Logistikimmobilien oder umgenutzte Industrieimmobilien sein, in denen Unternehmen verschiedenste Lagerungen, Konfektionierungen oder kleinere Produktionsstätten unterhalten. Als Richtgröße wurden Flächen von durchschnittlich 800 bis 1.200 Quadratmetern Mietfläche je Mieter genannt. Familiengegründete Produktionsunternehmen, die in der Regel in ländlichen Regionen über eine Firmenimmobilie mit Bürokopf, Produktionshalle und Anlieferrampen verfügen, sind zwar im Sinne der Definition Light Industrial Immobilien, jedoch - wenn sie sich auf dem Land befinden – oftmals kein handelbares Investmentprodukt. Bei guten Anschlüssen an den Güter- und Straßenverkehr kann es aber auch hier Ausnahmen geben. Als durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge gaben die Experten einen Zeitraum von 3 bis 3,5 Jahren an.
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Erstveröffentlichung: Mai 2016