Durch Abgaben lenken: Grundsteuer wird Emissionssteuer
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) will Öl- und Gasheizungen aus den Kellern drängen. Was nach den parlamentarischen Beratungen von seinen Plänen übrigbleiben wird, lässt sich noch nicht absehen.
Zwei Dinge stehen bereits fest: Es wird kompliziert. Und der Wechsel von Öl und Gas zur stromfressenden Wärmepumpe muss subventioniert werden.
Bekanntlich zählen die Sektoren Gebäude und Verkehr zu den größten Luftverschmutzern Deutschlands. Beide Sektoren halten auf dem Weg zur Klimaneutralität die Vorgaben schon jetzt nicht ein und gefährden damit die Einhaltung der Klimaziele.
Deshalb muss der Staat unbedingt eingreifen – aber doch lieber nicht so, wie sich Robert Habeck das vorstellt. Stattdessen könnte die Bundesregierung über die Besteuerung auf die Wahl des Energieträgers fürs Heizen noch stärker als bislang Einfluss nehmen und sich dabei an der Besteuerung von Kraftfahrzeugen orientieren.
Für das Halten und Nutzen von Kraftfahrzeugen fallen fixe und variable Abgaben an. Über die Mineralölsteuer hinaus ist jeder Liter Sprit mit einer CO2-Abgabe belastet. Die ist so gestaltet, dass die Abgabe umso höher ausfällt, je schädlicher ein Kraftstoff für die Umwelt ist. So ist die CO2-Abgabe auf Diesel am höchsten und für E5-Benzin höher als für E10-Kraftstoff. Die CO2-Abgabe wird in den nächsten Jahren stufenweise erhöht.
Die Kfz-Steuer bemaß sich früher nach dem Hubraum. Heute dient eine Kombination aus Hubraum und Schadstoffausstoß als Bemessungsgrundlage. Die Fahrzeuge werden in Schadstoffklassen eingeteilt. Je höher die Emissionen, desto höher die Kfz-Steuer – unabhängig von der Intensität der Nutzung. 2021 wurde die Kfz-Steuern für Neufahrzeuge mit hohem Spritverbrauch erhöht. Elektrofahrzeuge sind bis 2030 steuerbefreit.
Effekt: Die Gesamtsteuerlast für Altfahrzeuge steigt. Kfz-Eigentümer müssen selbst entscheiden, ab wann es unwirtschaftlich wird, ein altes Fahrzeug durch Reparaturen am Leben zu halten.
Übertragen auf den Gebäudesektor würde diese Methode so aussehen. Den variablen Teil gibt es bereits. Auf Heizöl und Gas werden CO2-Abgaben fällig, die steigen.
Der fixe Teil wird über die Grundsteuer erhoben. So unpopulär eine weitere Grundsteuerreform auch sein mag – sie ließe sich ebenso wie die Kfz-Steuer ökologisch gestalten, indem sie nicht allein an Wohnfläche und Grundstücksgröße festgemacht wird, sondern auch am Emissionssaustoß oder der Emissionsklasse. Die Daten zur Klassifizierung könnte der Schornsteinfeger über die jährliche Emissionsmessung liefern oder die von der EU geplante Emissionsklassifizierung von Gebäuden. Der Effekt: siehe oben. Der Halter entscheidet, wann sich der Einbau einer neuen Heizung lohnt und wie hoch der Anteil regenerativer Energie ist.
Die Umlegung der Grundsteuer auf Mieter könnte sich an dem Stufenmodell orientieren, dass seit Jahresanfang für die Umlegung der CO2-Steuer gilt.
Der Verkauf von Öl- und Gasheizkesseln ließe sich ebenso wie der von Verbrennerfahrzeugen ab einem bestimmten Zeitpunkt verbieten.
Und wie schnell das Heizen mit fossilen Brennstoffen unwirtschaftlich wird, entscheidet der Staat über die Höhe der fixen wie variablen Abgaben.
Was in diesem Modell noch fehlt, ist die Erfassung und Besteuerung des Heizens mit Holz. Berechnungen des Weltklimarates zufolge setzt Heizen mit Holz fast doppelt so viel CO2 frei wie der Einsatz von Gas. Außerdem brauchen wir Bäume als Speicher für unvermeidbaren CO2-Ausstoß. Das Verbrennen von Holz setzt nicht nur das darin gespeicherte CO2 frei, sondern minimiert auch die Speicherkapazität von CO2. Denn Holz verbrennt schneller als es nachwächst. Deswegen sind Pellet-Heizungen klimaschädlich. Die Einstufung von Holz als regenerative Energie ist Unsinn.
Soziale Härten lassen sich bei einer Besteuerung nach diesem Modell so wenig vermeiden wie bei der Umsetzung von Habecks Plänen zur Heizungsmodernisierung. So oder so ist es die Aufgabe der Regierung diese abzufedern.
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Erstveröffentlichung: The Property Post, April 2023