19.02.2019

Forderung nach Mietendeckel

Berliner SPD-Forderung nach Mietendeckel verfassungsrechtlich schwer haltbar

Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner, Bottermann Khorrami
Uwe Bottermann

Die Berliner SPD-Politiker Eva Högl MdB, Julian Zado und Kilian Wegner fordern vom Berliner Senat die Einführung eines sogenannten Berliner Mietendeckels auf Grundlage einer Gesetzgebungskompetenz der Länder für das „Recht des Wohnungswesens“. Unsere Kanzlei sieht dafür keine Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin. Die Regelungen zur Miethöhe finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht im Recht des Wohnungswesens. Daher dürfte die Auffassung der SPD-Politiker, dass den Ländern im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 über den Kompetenztitel „Wohnungswesen“ die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Miethöhe umfassend zugewiesen wurde, nicht zutreffen.
Seit der Föderalismusreform haben die Bundesländer für folgende Teilbereiche des Wohnungswesens die Gesetzgebungskompetenz:
•    Recht der sozialen Wohnraumförderung
•    Abbau von Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
•    Wohnungsbindungsrecht
•    Zweckentfremdungsrecht im Wohnungswesen und Wohnungsgenossenschafts-vermögensrecht

Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz über das Bürgerliche Recht. Er hat darin auch das Mietrecht und das Mietpreisrecht geregelt. Das bedeutet kurz zusammengefasst: Da der Bund bereits von seiner Gesetzgebungskompetenz für Miethöhe und Mietrecht Gebrauch gemacht hat, haben die Bundesländer keine eigenen Befugnisse. Das Land Berlin kann wohl nur in den Bereichen des Wohnungswesens die Mieten begrenzen, die den Bundesländern zugewiesen sind. Das sind zum Beispiel die Mieten im geförderten Wohnraum. Aber für die Festlegung einer flächendeckenden Mietobergrenze für Berlin insgesamt dürfte dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehlen.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Bottermann Khorrami LLP
Erstveröffentlichung: The Property Post, Februar 2019

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