Ihre Wirkung ist umstritten, doch wird die Mietpreisbremse rechtzeitig vor den nächsten Landtagswahlen um fünf Jahre verlängert – und selbstredend auch verschärft.
Investoren und Bestandshalter werden sich darauf einstellen müssen, dass das Instrument auf unbestimmte Zeit erhalten bleibt, jedenfalls solange die von der LINKEN getriebene SPD im politischen Spektrum eine nennenswerte Rolle spielt und sich gegen den Widerstand des bürgerlichen Lagers keine radikalere Maßnahme durchsetzen lässt. Denn der Wohnungsbedarf in den großen Städten bleibt aufgrund der Trends zu Urbanisierung und Versingelung auf einem hohen Niveau. Und auch bei den Leitzinsen und Anlagemöglichkeiten wird sich den Prognosen nach wenig ändern.
Die Mehrzahl der europäischen Volkswirtschaften befindet sich im Übergang von der Industrie- zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft. Das bedeutet unter anderem, dass der Investitions- und Kapitalbedarf tendenziell rückläufig ist und auch künftig sehr viel Geld in Wohnimmobilien investiert wird. Das Angebot wächst aber kaum. Denn angesichts von Anwohnerprotesten gegen Verdichtungen und der nur schleppenden Erschließung neuer Flächen wird kaum mehr gebaut werden können. Und wo gebaut werden könnte, fehlen die Fachkräfte.
Die grundsätzliche Gemengelage aus Nachfrageüberhang, Angebotsmangel und steigenden Mieten hat daher Bestand. Und weil die Mieterquote in Deutschland auch weiterhin bei 55 Prozent (in Metropolen noch deutlich höher) liegt, bleibt bei den Parteien die Versuchung groß, sich in der Mietenpolitik zu profilieren. Mehr noch: Selbst, wenn sich die Lage in den deutschen Wohnungsmärkten doch entspannen sollte, braucht es nach der ersten Verlängerung eine echte Entscheidung, um die Mietpreisbremse wieder aufzuheben. Das dies wenig wahrscheinlich ist zeigt der Solidaritätsbeitrag. Erst 30 Jahre nach der Wiedervereinigung beschließt die Koalition die Abschaffung der Zusatzsteuer, aber nicht für alle und erst in anderthalb Jahren. Spät reifte die Einsicht, dass an den noch bestehenden strukturellen Unterschieden politischer Wille und Finanzspritzen allein kaum etwas ändern können.
So ist es beim Soli wie bei der Mietpreisbremse: Das Versprechen, die Mietentwicklung gegen die Marktdynamik zu dämpfen, wird von den Akteuren nicht mehr zurückgenommen werden. Wer es doch tut und eine soeben in Karlsruhe als mit dem Grundgesetz vereinbar sanktionierte Maßnahme wieder abschafft, riskiert vermeidbare Stimmenverluste und das ist gegen die Logik des Betriebs.
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Erstveröffentlichung: Immobilien Zeitung September 2019