19.09.2018

Cleveres Immobilieninvestment

Mikroapartments als Kapitalanlage

Michael Fesselmann, Geschäftsführer, Best Place Immobilien GmbH & Co. KG
Michael Fesselmann

Mikroapartments erfreuen sich wachsender Beliebtheit unter Anlegern – zu Recht. Denn das Nachfragepotenzial ist immens und durch die geringen Investitionssummen sind sie die perfekte Ergänzung für jede Altersvorsorge. Letztlich gibt es vier Hauptgründe, warum Kapitalanleger verstärkt investieren.

Grund 1: Hohe Nachfrage bei Mietern
In Deutschland hat die Anzahl der Single-Haushalte in den vergangenen Dekaden stetig zugenommen. Machten Sie 1961 nur etwa 20% aller Haushalte aus, waren es beim letzten Zensus 2011 bereits 37%. Noch interessanter ist der Anteil von Single-Haushalten, die zur Miete wohnen. Der lag 2011 sogar bei 49%. Somit besteht fast die Hälfte aller Haushalte, die zu Miete wohnt, aus nur einer Person. Dadurch haben Vermieter von Mikroapartments eine extrem große Zielgruppe.

Grund 2: Hohe Mieten pro m²
Mieter rechnen in der Regel nicht in Euro pro Quadratmeter, sondern haben ein Maximalbudget, das sie bereit sind, für die Miete auszugeben. Für dieses Budget möchten sie eine vollwertige Wohnung mit eigenem Badezimmer, einer kleinen Küche, einem Wohn- und Schlafzimmer und im besten Fall noch mit einem Balkon. Genau das bietet ein Mikroapartment – und das zu einem absoluten Preis, der für Singles sehr attraktiv ist. Wenn beispielsweise eine Wohnung in Berlin 25 m² hat und der Mieter dafür 600 Euro warm zahlt, sind das 24 Euro pro m². Beim Blick auf den Quadratmeterpreis schütteln viele ungläubig mit dem Kopf. Bei dem absoluten Betrag sieht es anders aus. Denn jeder weiß, wie schwer es ist, in Berlin eine vollwertige Wohnung zu diesem Mietpreis zu bekommen.

Grund 3: Geringe Investitionssumme
Immobilienanlagen sind immer langfristige Investments. Viele Kapitalanleger möchten nicht eine zu hohe Summe auf eine Karte setzen. Bei Mikroapartments handelt es sich um ein überschaubares Investment. In Berlin sind neu gebaute Mikroapartments schon ab 149.000 Euro zu haben.

Grund 4: Bei Neubau keine Mietpreisbremse
Klassische Mikroapartments sind in den vergangenen Jahren neu gebaut worden. Dadurch sind sie von der Mietpreisbremse nicht betroffen. Denn das Gesetz gilt nur für Wohnungen, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 genutzt wurden. Anleger von Mikroapartments können daher die marktübliche Miete verlangen. Wenn ein Mikroapartment komplett möbliert ist, kann die Mietpreisbremse ebenfalls umgangen werden.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Best Place Immobilien GmbH & Co. KG
Erstveröffentlichung: The Property Post, September 2018

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