Es ist nun fast ein halbes Jahr her, seit der britische Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union votiert hat. Auch wenn dieses rechtlich keine Austrittserklärung ist, hat selbst die moderat EU-freundliche neue Premierministerin Theresa May betont, den Brexit umzusetzen und hieraus eine „Erfolgsgeschichte“ zu gestalten.
Mit Blick auf die absehbaren Konsequenzen eines britischen Austritts aus der EU für die Fondsindustrie können sich hieran erste Zweifel ergeben. Unter der Annahme, dass dem Vereinigten Königreich ein Status vergleichbar Norwegens als EWR-Staat verwehrt wäre, würden sich diverse Nachteile für die dortige Finanzwirtschaft ergeben. Als „Drittstaat“ könnten britische Finanzinstitute, -dienstleister und Fondsanbieter weder in den Genuss der Dienstleistungsfreiheit durch die europäischen Pässe kommen noch den Vorteil der europaweit freien Wahl einer Niederlassung in Anspruch nehmen.
Konkret mit Blick auf die Fondslandschaft im Vereinigten Königreich würde hieraus ein immenser Wettbewerbsnachteil resultieren, der sich sowohl auf der Ebene der Kapitalverwaltungsgesellschaft, als auch auf Ebene der Fondsstrukturierung und vermarktung auswirken würde:
Schon dieser kurze Überblick zeigt auf, das alleine für die Fondsindustrie erhebliche Fragestellungen die beginnenden Austrittsverhandlungen erschweren werden. Weiterhin betrifft dies nicht nur britische Fondsanbieter, sondern auch britische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Fondsanbieter, die den Zugang zum europäischen Binnenmarkt bezwecken. Auch wenn zu erwarten ist, dass vor dem Hintergrund der AIFM- Umsetzung im Vereinigten Königreich eine effiziente Lösung gefunden werden kann, stellt sich gegenwärtig die Frage, inwiefern diese Anbieter in der nächsten Zeit Fonds mit langjähriger Laufzeit tatsächlich noch unter britischem Aufsichtsrecht strukturieren oder vielmehr auf einen kontinentaleuropäischen Finanzplatz ausweichen werden.
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Erstveröffentlichung: Baker Tilly Blog, Dezember 2016