17.03.2025

Mehr Transparenz, weniger Greenwashing

SFDR-Überarbeitung: Welche Änderungen kommen auf Investoren und (Immobilien-)Unternehmen zu?

Hanna Ritter, Senior Director ESG, REICON Consulting
Hanna Ritter

Die Europäische Union überarbeitet die SFDR-Vorgaben. Im Interview erläutert Hanna Ritter, Senior Director ESG bei der REIC-Gruppe, welche Änderungen auf Investoren und (Immobilien-)Unternehmen zukommen dürften.

The Property Post: Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Regulierung nachhaltiger Finanzprodukte ergriffen. Ein zentrales Instrument ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Nun gibt es Vorschläge zur Überarbeitung dieser Regeln. Worum geht es genau?

Hanna Ritter: Die SFDR trat 2021 in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Finanzprodukte bereitzustellen. Die praktische Umsetzung hat jedoch gezeigt, dass Verbesserungen notwendig sind. Ein EU-Expertengremium, die Plattform für nachhaltige Finanzen, hat deshalb Vorschläge zur Reform vorgelegt, um nachhaltige Investitionen transparenter zu machen und Greenwashing effektiver zu verhindern.

 

The Property Post: Welche konkreten Änderungen schlägt das Expertengremium vor?

Ritter: Die Überarbeitung der SFDR-Regeln konzentriert sich auf zwei zentrale Punkte: Erstens soll die Verständlichkeit für Privatanleger verbessert werden, zweitens soll Greenwashing, also die falsche Darstellung von Produkten als nachhaltig, effektiver bekämpft werden.

 

The Property Post: Lassen Sie uns mit der Verständlichkeit beginnen. Was soll sich hier ändern?

Ritter: Der Vorschlag sieht eine klarere Klassifizierung von Finanzprodukten vor. Bisher gibt es unterschiedliche Kategorien, die für Anleger oft schwer zu durchschauen sind. Künftig sollen Produkte in drei Hauptkategorien eingeteilt werden: „Nachhaltig“, „Transition“ und „ESG-Sammlung“. Produkte, die keine dieser Kriterien erfüllen, sollen als „nicht klassifiziert“ gekennzeichnet werden.

 

The Property Post: Können Sie diese Kategorien näher erläutern?

Ritter: Nachhaltige Produkte investieren überwiegend in Aktivitäten, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, oder in Unternehmen, die keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Umwelt oder Gesellschaft haben. Transition-Produkte hingegen beziehen sich auf Investitionen in Unternehmen, die sich aktiv in einem Übergangsprozess zu einer klimaneutralen Wirtschaft befinden, jedoch noch nicht als vollständig nachhaltig gelten. Die ESG-Sammlung umfasst Produkte, die Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (ESG-Kriterien) berücksichtigen, jedoch nicht alle Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Produkte, die keiner dieser drei Hauptkategorien zugeordnet werden können, werden als „nicht klassifiziert“ ausgewiesen. Diese Kategorisierung dient der Transparenz und soll Fehldeutungen über die Nachhaltigkeitsmerkmale der jeweiligen Investitionen vermeiden.

 

The Property Post: Wie soll das zweite große Thema – die Verhinderung von Greenwashing – angegangen werden?

Ritter: Hier setzt der Vorschlag auf strengere und klarere Kriterien für jedes Produkt. Es soll genau definiert werden, wann ein Finanzprodukt als nachhaltig gilt, um irreführende Behauptungen über deren Nachhaltigkeit auszuschließen. Zudem sollen Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden, nachprüfbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Das Ziel ist es, das Vertrauen der Anleger zu stärken und den Markt vor Missbrauch zu schützen.

 

The Property Post: In der EU gibt es bereits Regelwerke wie die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die sich mit Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft befassen. Wie werden diese bei der geplanten Überarbeitung der SFDR berücksichtigt?

Ritter: Ein zentrales Ziel ist die bessere Abstimmung der SFDR mit diesen Regelwerken, um eine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit zu schaffen und Widersprüche zu vermeiden. Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu verfassen. Durch diese Harmonisierung sollen Anleger verlässliche und vergleichbare Informationen erhalten.

 

The Property Post: Wann sollen die Änderungen umgesetzt werden?

Ritter: Die endgültigen Vorschläge zur SFDR-Überarbeitung sollen bis zum vierten Quartal 2025 vorgelegt werden. Die tatsächliche Umsetzung der neuen Regeln könnte jedoch darüber hinaus dauern, da Rückmeldungen von Unternehmen, Finanzmarktakteuren und anderen Interessensgruppen in den finalen Prozess einfließen werden.

 

The Property Post: Welche Bedeutung hat diese Reform für den Finanzmarkt insgesamt?

Ritter: Die Überarbeitung der SFDR stellt einen wichtigen Schritt dar, um nachhaltige Finanzprodukte transparenter und für Anleger verständlicher zu machen. Die neuen Kategorisierungen und strengeren Kriterien zur Verhinderung von Greenwashing sollen das Vertrauen in nachhaltige Investitionen stärken und den Markt für grüne Finanzierungen weiterentwickeln. Gleichzeitig schafft die bessere Abstimmung mit der EU-Taxonomie und der CSRD eine einheitlichere Grundlage für die Nachhaltigkeitsbewertung von Finanzprodukten. Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten, während die SFDR festlegt, wie Finanzmarktteilnehmer über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte berichten müssen. Diese Kombination sorgt für eine klare und verlässliche Informationsbasis für Investoren. Langfristig könnte dies dazu beitragen, Kapital gezielter in nachhaltige Wirtschaftsbereiche zu lenken und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen.

 

The Property Post: Welche Auswirkungen erwarten Sie für die Immobilienwirtschaft und nachhaltige Immobilieninvestitionen?

Ritter: Die neuen SFDR-Regelungen könnten nachhaltige Immobilieninvestitionen weiter in den Fokus rücken, denn eine klarere Klassifizierung erleichtert es Anlegern, gezielt in tatsächlich nachhaltige Objekte zu investieren. Zudem könnte die stärkere Verknüpfung mit der EU-Taxonomie dazu führen, dass Immobilien, die bestimmten Energieeffizienz- und Klimaschutzstandards entsprechen, noch stärkere Finanzierungsvorteile haben. Dies dürfte wiederum den Anreiz für Projektentwickler und Bestandshalter weiter erhöhen, in nachhaltige Gebäude und Sanierungsmaßnahmen zu investieren.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von REICON
Erstveröffentlichung: The Property Post

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