21.06.2017

Vorkehrungen für den Brexit

Britische Fondsanbieter in trügerischer Sicherheit

Aykut Bußian, Partner und Leiter Fund Solutions, Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Aykut Bußian

Britische Fondsanbieter haben bislang noch keine großen Anstrengungen unternommen, auf den Brexit zu reagieren. Sie blicken auf die Banken, die von den Folgen viel stärker betroffen sind, und wiegen sich in vermeintlicher Sicherheit. Allerdings muss auch die Fondsbranche erhebliche Vorkehrungen für den Brexit treffen.

„Es gibt keine Sicherheit, nur verschiedene Grade der Unsicherheit.“ Die Bedeutung dieses Zitats des berühmten russischen Schriftstellers Anton Tschechow erfahren derzeit Banken, Versicherungen und Fondsanbieter in Großbritannien jeden Tag aufs Neue. Sie alle sind von den Folgen des Brexit betroffen – allerdings nicht in gleichem Maß. Hinzu kommt die große Unvorhersehbarkeit des politischen Prozesses. Die stärksten Auswirkungen des Brexit bekommen die britischen Banken zu spüren, sofern sie nicht auf das Geschäft in der EU verzichten. Fondsanbieter sind deutlich weniger stark betroffen und unterschätzen dadurch eher die Folgen des Brexit: Vor allem Anbieter von Wertpapierfonds argumentieren, dass sie ihre bereits existierenden Fonds einfach weiterbetreiben werden und so die Konsequenzen umgehen können. Dies ist allerdings lediglich einem Spiel auf Zeit. Spätestens wenn ein Anbieter einen neuen Fonds auflegen will, muss er dem neuen regulatorischen Rahmen Rechnung tragen. Wie genau diese neuen Bedingungen aussehen, ist wohl erst nach Abschluss der Austrittsverhandlungen klar.

Handlungsbedarf bei Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds und Hedge-Fonds

Größerer Handlungsbedarf besteht bei allen Nicht-Wertpapierfonds, den so genannten AIFM-Fonds. In diese Gruppe fallen Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds und Hedge-Fonds. Anbieter, die in diesem Bereich tätig sind, können nicht einfach bestehende Fonds weiterbetreiben. Sie leben vielmehr davon, kontinuierlich neue Fonds aufzulegen. Allerdings sind im AIFM-Bereich Lösungen möglich, die keine kompletten Unternehmensverlagerungen erfordern. Das europäische AIFM-System erlaubt umfassende Auslagerungen, sofern bestimmte Funktionen in einem EU-Land angesiedelt sind. In der Praxis sieht das wie folgt aus: Das operative Geschäft kann in Großbritannien verbleiben und dort auch fortgeführt werden. Die strategische Unternehmensführung (die alle wichtigen Entscheidungen trifft) muss ihren Sitz allerdings in einem EU-Land haben. Dafür sollten britische Fondshäuser innerhalb der EU eine Gesellschaft gründen und für diese eine AIFM-Lizenz beantragen. Nur so kann der Vertrieb in die EU hinein gewährleistet werden.

Alle britischen Fondshäuser, die diesen Schritt noch nicht gegangen sind, sollten dies dringend erwägen. Unserer Meinung nach sind für die „Lizenz-Gesellschaft“ in der EU zwischen sieben und zehn Arbeitsplätze notwendig. Diese umfassen zwingend zwei Geschäftsleiter (Risiko- und Portfolio-Management) und weitere fünf bis acht Mitarbeiter, die Aufgaben im Rahmen der strategischen Entscheidungen übernehmen. Der „große Rest“ der Arbeit, also das gesamte operative Geschäft und Back-Office-Aufgaben – nach unserer Schätzung 80 Prozent der Mitarbeiter – kann in London verbleiben.

Dank Fondsprivileg können größere Teile des Geschäfts in Großbritannien bleiben

Dank dieser umfassenden Auslagerungsmöglichkeiten im AIFM-Regime (auch Fondsprivileg genannt) können unterm Strich große Teile des Fondsgeschäfts von Großbritannien aus betrieben werden. Im Vergleich dazu sind im Bankgeschäft die Anforderungen sehr viel komplexer. Hier reicht es nicht, nur eine Lizenz in einem EU-Land zu erwerben. Will eine britische Bank künftig in der EU Geschäfte machen, muss sie eine „Vollbank“ in einem EU-Land unterhalten, die das gesamte Kerngeschäft einer Bank betreibt. Dies umfasst das Handelsgeschäft, das Clearing, Zahlungsabwicklungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen etc. Unterm Strich kommt dies einer Geschäftsverlagerung gleich.

Die große Frage: Dublin, Luxemburg oder doch Frankfurt?

Die britischen Fondsanbieter hingegen stehen nun vor der großen Frage, wo sie ihre strategische Geschäftsleitung ansiedeln – in Dublin, Luxemburg oder doch Frankfurt? Unserer Einschätzung nach ist Dublin der große Gewinner der Fondsbranche. Zunächst sind Gründe wie die fehlende Sprachbarriere und die Ähnlichkeit des Rechtssystems ausschlaggebend. Hinzu kommt: Die irische Finanzaufsicht ist offen für die Ansiedlung von Fondsanbietern. Die Haltung der Finanzaufsicht ist bei solchen Prozessen nicht zu unterschätzen.

Als Alternative zu Irland gilt das Großherzogtum Luxemburg, das bei der Vermarktung als Fondsstandort sehr entschlossen auftritt. Allerdings ist sowohl das zivil- als auch das steuerrechtliche System kontinental geprägt und damit vollkommen anders als das britische Recht. Vor allem für US-amerikanische Fonds-Provider ist dies eine sehr große Hürde. Den Standort Frankfurt halten wir in Bezug auf die Fondsbranche nur für eine Ausnahmelösung.

Die britischen Fondsanbieter verhalten sich allerdings immer noch abwartend. Bislang sind noch keine Entscheidungen für oder gegen ein Land als Sitz der strategischen Geschäftsleitung gefallen. Wir rechnen auch nicht in den kommenden Wochen damit, sondern eher bis zum Ende des Jahres. Eines sollten die Fondsanbieter jedenfalls nicht tun: Nur auf die Banken blicken und sich mit dem im Vergleich dazu geringeren eigenen Aufwand  trösten. Dies wird zu einer Unterschätzung und zu einem bösen Erwachen führen.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Erstveröffentlichung: Börsen Zeitung, Mai 2015

Konversation wird geladen