Gesetzentwurf des Berliner Senats vom 22. Oktober 2019
Der Berliner Senat hat am 22. Oktober 2019 den Entwurf für ein Landesgesetz zur Einführung eines Berliner Mietendeckels beschlossen. Der Senatsentwurf knüpft an den Koalitionsbeschluss vom 18. Oktober 2019 an und basiert inhaltlich im Wesentlichen auf dem Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 2. September 2019 (siehe dazu unseren Newsalert vom September 2019) und den vom Senat am 18. Juni 2019 beschlossenen Eckpunkten zum Mietendeckel (siehe unseren Newsalert vom Juli 2019).
Der Senat hat den Gesetzentwurf inzwischen dem Rat der Berliner Bezirksbürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Anschließend soll der Gesetzentwurf in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und in den parlamentarischen Ausschüssen beraten und verabschiedet werden. Es wird erwartet, dass das Gesetz vom bisherigen Zeitplan (Verabschiedung im Dezember 2019 und Inkrafttreten im Januar 2020) abweichend wohl erst im Februar 2020 verabschiedet und dann unmittelbar in Kraft treten wird.
Die Regelungen des Senatsentwurfs – Eine Verschärfung des Referentenentwurfs
Durch den Senatsentwurf wurde der im September von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgelegte Referentenentwurf nochmals verschärft. Im Übrigen enthält er einige Präzisierungen und Ergänzungen. Nach dem Senatsentwurf soll der Mietendeckel wie folgt ausgestaltet sein:
Geltungsbereich
Regelungssystematik
Der Mietendeckel besteht weiterhin aus zwei zentralen Instrumenten: einem Mietenstopp und der Einführung von Mietobergrenzen.
Laufende Mietverhältnisse
Erst- und Wiedervermietung
Modernisierungen
Die Regelungen des Referentenentwurfs wurden nochmals wesentlich verschärft:
Härtefallregelung
Aufklärungspflichten
Vermieter sind verpflichtet, Mietern vor Abschluss eines neuen Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die für die jeweilige Wohnung zum 18. Juni 2019 geltende Miete zu erteilen sowie den Mietern Auskunft über die für die Berechnung der Mietobergrenze relevanten Kriterien zu geben. Diese Informationspflicht soll auch in laufenden Mietverhältnissen während der ersten zwei Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten.
Bußgelder
Unsere Bewertung
Entgegen der öffentlichen Verlautbarungen wurde der Mietendeckel nicht entschärft, sondern verschärft:
Ausblick
Nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Verschärfung des Gesetzentwurfs ist zu erwarten, dass der Berliner Mietendeckel unmittelbar nach seinem Inkrafttreten vor den Verfassungsgerichten auf Bundes- und Landesebene angegriffen wird. Dazu stehen neben einem abstrakten Normenkontrollverfahren von mindestens 25% der Abgeordneten auf Bundes- oder Landesebene auch die individuelle Verfassungsbeschwerde und konkrete Normenkontrollverfahren im Rahmen künftiger zivil- oder verwaltungsgerichtlicher Streitigkeiten zur Verfügung.
Abhängig von der finalen Ausgestaltung und Begründung des Gesetzes sehen wir auch weiterhin Ansatzpunkte, den Mietendeckel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft zu setzen.
Unsere Experten im Verfassungs- und Mietpreisrecht haben seit dem Frühjahr zahlreiche kritische Stellungnahmen zur Verfassungsmäßigkeit der Mietendeckelpläne veröffentlicht und Mandanten zu verfassungs- und compliancerechtlichen Fragen des Mietendeckels begleitet. Mit dieser Expertise stehen wir Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung.
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Erstveröffentlichung: Unternehmenseigener Blog und Newsletter, Oktober 2019