Unternehmenssteuern setzen Immobiliengesellschaften unter Druck
Das gesetzliche Umfeld für Immobilieninvestitionen hat sich sowohl in regulatorischer als auch in steuerlicher Hinsicht dramatisch verändert. Die branchenüblichen Fonds- und Investitionsstrukturen unter Verwendung von Holdinggesellschaften an internationalen Standorten stehen im Fokus der Öffentlichkeit – und damit auch im Fokus der Politik.
Politiker sehen sich unter massivem Handlungsdruck, um legale, aber nach Ansicht der Öffentlichkeit nicht legitime Steuerstrukturierungen zu unterbinden. Diverse europäische Doppelbesteuerungsabkommen wurden bereits geändert, damit Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobiliengesellschaften im Belegenheitsland der Immobilien zu versteuern sind. Zudem scheinen die Finanzbehörden aller EU-Mitgliedsstaaten bemüht, das jeweilige Steueraufkommen durch intensivere Betriebsprüfungen zu erhöhen. Der Fokus der Betriebsprüfer liegt dabei häufiger als in früheren Jahren auf den Themen Substanz, Domizilierung und Betriebstättenvermeidung. Auch die Verrechnungspreisgestaltung und deren Dokumentation stellt sich zunehmend als Lieblingsthema der Betriebsprüfer heraus. Hinzu kommt: Die Herangehensweise an die für den Vorsteuerabzug erforderlichen Rechnungsbestandteile wird zunehmend formaler und strenger. Der Öffentlichkeitsdruck auf die politischen Entscheidungsträger zu einer restriktiveren und europa-einheitlichen Gestaltung des Steuerrechts ist nicht nur groß. Er wächst weiter.
Eine Initiative der OECD will die Möglichkeiten legaler Steuergestaltung eindämmen: Unter dem Schlagwort BEPS (Base Erosion & Profit Shifting) plant die Initiative, bereits in diesem Jahr einige ihrer Forderungen in geltendes Recht umsetzen. Mögliche Folgen sind unter anderem
Für Unternehmen aus dem Immobilienbereich ist vor allem der Blick auf die Zinsabzugsregelungen und das Reduzieren der Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen relevant. Wie oben angedeutet, erleben viele Unternehmen bereits, dass in der steuerlichen Betriebsprüfung eine härtere Gangart Einzug hält. Betriebsprüfungen werden künftig noch mehr als bislang auf Substanz- und Betriebstättenthematik sowie die Transfer Pricing-Dokumentation fokussieren.
Handlungsempfehlung: Health Check
Die große Frage ist: Wie soll ein Unternehmen der Entwicklung adäquat begegnen? Um die Frage im Einzelfall zu beantworten, bedarf es stets einer individuellen Bestands- und Situationsanalyse. Ganz allgemein lässt sich aber festhalten: Für Holdingstrukturen in Luxemburg (und gegebenenfalls auch anderen Holdingstandorten) ist ein Health Check der bisherigen – legalen – Absprachen zwischen Steuerbehörde und Unternehmen (so genannte Rulings) anzuraten.
Zudem ist ein Health Check „Transfer Pricing” ratsam, gerade bei international investierenden Immobilienfonds:
Darüber hinaus ist ein Health Check „Substanz“ denkbar:
Für ausländische Gesellschaften kann ein Health Check „Betriebstätte“ hilfreich sein, um etwaige Gewerbesteuerrisiken zu reduzieren:
Das steuerliche Umfeld für Immobilieninvestitionen war immer schon im Wandel und wird sich voraussichtlich weiterhin (dynamisch) verändern. Mit der öffentlichen Diskussion und dem Engagement der OECD, die Möglichkeiten der Steuergestaltung einzudämmen, ist es nun jedoch an der Zeit, die traditionelle Art und Weise der (Fonds-)Strukturierung kritisch zu überdenken. Möglicherweise werden steuerfreie und steuerlich begünstigte Investoren künftig präferiert auf steuerlich transparente Vehikel (zum Beispiel Personengesellschaften) zurückgreifen, um zum Beispiel etwaige Substanzrisiken zu vermeiden. Nach nationalem Recht steuerfreie Vehikel (zum Beispiel REITs, Investmentfonds) werden künftig möglicherweise häufiger als in der Vergangenheit als Objektgesellschaft herangezogen, um unter anderem die neuralgischen Punkte Gewerbesteuer und Zinsschranke hinter sich zu lassen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die aktuelle Initiative Luxemburgs, künftig einen steuerbefreiten Luxemburger REIT einzuführen. Dessen Kerngeschäft würde darin bestehen, steuerfrei in andere europäische REITs und Investmentfonds zu investieren.
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Erstveröffentlichung: Februar 2015, Ernst & Young Real Estate Trends