Faktische Klarheit für die Share Deals der Zukunft
Das Bundesministerium der Finanzen hat den seit langem erwarteten Gesetzesentwurf über die Reform der Grunderwerbsteuer vorgelegt. Die Kernbotschaften für Sie sind:
Natürlich schafft dieser Entwurf noch keine formelle Klarheit über das finale Gesetz. Gleichwohl war bis heute nur noch die Einarbeitung der Vorstellungen des BMF, insbesondere über die Übergangsvorschriften, offen. Die Länder hatten sich bereits positioniert und ihre Vorschläge vom 29. November 2018 wurden übernommen. Daher ist mit keinen wesentlichen Änderungen im weiteren Verfahren zu rechnen. Inhaltlich wird umgesetzt:
Die Neuregelungen sollen für Erwerbsvorgänge gelten, die nach dem 31. Dezember 2019 verwirklicht werden. Darüber hinaus sollen folgende Übergangsregelungen gelten:
Die Fachverbände haben bis Ende Mai Zeit, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Der Beginn des Gesetzgebungsverfahrens durch Zuleitung an den Bundestag könnte insofern noch vor der Sommerpause erfolgen; wir halten allerdings einen Beginn nach der Sommerpause für wahrscheinlicher.
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Erstveröffentlichung: ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, Mai 2019