In Deutschland besteht noch Verbesserungsbedarf bei der Transparenz des Immobilienmarktes.
Im Fokus der Arbeit des Ausschusses Transparenz und Benchmarking des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss stand in den letzten Jahren die Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit und Grundlagenarbeit. Inzwischen konnte ein wichtiger Meilenstein erreicht werden – mit der ZIA-Datenbank hält die private Immobilienwirtschaft Wort und liefert dem Markt mehr Transparenz. Aber auch an der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde weiter gearbeitet.
Mit dem enttäuschenden 12. Platz Deutschlands im Transparenz-Index 2012 von Jones Lang LaSalle wurde nochmals deutlich, dass in Deutschland noch Verbesserungsbedarf besteht, vor allem bei der Zugänglichkeit von Daten zu Transaktionen im deutschen Immobilienmarkt. Eine der Initiativen des ZIA mit seinen Mitgliedsunternehmen zielte deshalb auf eine kostenfreie Veröffentlichung von Transaktionsdaten.
In der neugeschaffenen ZIA-Datenbank können nun Immobilienunternehmen freiwillig Daten über Käufe und Verkäufe zur Verfügung stellen. Die Nutzer hingegen erhalten einen entgeltfreien Zugriff auf alle eingestellten Daten, ohne sich dafür registrieren zu müssen. Lediglich die Datenlieferanten müssen sich aus Gründen der Datensicherheit und -qualität registrieren, bevor sie Informationen einstellen. Um eine adäquate Qualität der Daten sicherzustellen, werden die von den Unternehmen bereitgestellten Daten vor der Veröffentlichung verifiziert. Hierfür konnte der ZIA die Unternehmen BulwienGesa und Thomas Daily gewinnen. Mittlerweile 15 namenhafte Unternehmen speisen derzeit die Datenbank. Mit dem nunmehr einsehbaren Transaktionsvolumen von rund 5 Milliarden Euro steht bereits eine statistisch relevante Größenordnung zur Verfügung. Die dadurch gewonnene Transparenz ist nicht vom Gesetzgeber verordnet, sondern eine freiwillige Leistung der Unternehmen der Immobilienbranche.
Der Nutzen der Datenbank ergibt sich nicht nur aus Vorteilen für die Unternehmen, die sich kurzfristig einen Marktüberblick verschaffen wollen sondern auch für die Politik und die Öffentlichkeit durch die bessere Preisbeobachtung an den Immobilienmärkten. Die Herausforderung des Ausschusses in der Gegenwart und Zukunft ist die Verbreiterung der Datenbasis. Weitere Unternehmen sind herzlich eingeladen.
Trotzdem ist das Zeichen an die Politik und Verwaltung eindeutig und von dort auch so anerkannt worden: Die Immobilienwirtschaft ist freiwillig ein wenig transparenter geworden.
Die vorangegangene Grundlagenarbeit hatte zu einer zentralen Erkenntnis geführt: Um die Preisbeobachtung zu verbessern, ist eine effektivere Nutzung der Kaufpreisdatensammlungen unabdingbar. Durch die lokalen Ausschüsse wird eine Datengrundlage bereitgestellt, die sowohl von den Marktteilnehmern als auch von Politik und Verwaltung gern und oft genutzt wird.
In den zurückliegenden Jahren hat es in diesem Bereich erhebliche Verbesserungen gegeben, die es zu sichern und fortzuentwickeln gilt. Diese beruhen im Wesentlichen auf der freiwilligen Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse im Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK-OGA).
Da das Baugesetzbuch die rechtliche Grundlage für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse bildet und damit eine wesentliche Basis für die Transparenz des Immobilienmarktes schafft, wurde die Novelle des BauGB genutzt, um hier Verbesserungen vorzuschlagen. Die Erfassung der Kaufpreise bei den Gutachterausschüssen ist aber dringend zu modernisieren, um den Erfassungsaufwand sowie den Zeitverzug zwischen Transaktion und Verfügbarkeit der erfassten Daten zu reduzieren. Der ZIA-Vorschlag besteht darin, die Datensätze, die die Notare in Zukunft in elektronischer und maschinenlesbarer Form den Grundbuchämtern zur Verfügung stellen müssen, auch und zugleich an die Gutachterausschüsse zu senden, damit die Daten nicht mehr manuell erfasst werden müssen. Zudem wird damit ein wirksamer Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet, weil der Notar den gleichen Datensatz zwei staatlichen Stellen übermitteln kann und keine zusätzlichen Abschriften erstellt werden müssen. Der Vorschlag ist jedoch erst mittelfristig umsetzbar, weil die elektronische Führung der Grundbücher in den Bundesländern noch nicht sehr weit fortgeschritten ist. Es besteht damit die Notwendigkeit, diesen Vorschlag auch in der nächsten Novelle nochmals vorzutragen oder ihn in einer anderen Form umzusetzen.
Darüber hinaus hat der ZIA vorgeschlagen, die weiteren zur Führung der Kaufpreissammlungen notwendigen Daten zu einem früheren Zeitpunkt zu erfassen und so die Vollständigkeit zu erhöhen. Der ZIA regt an, dass wenigstens einige Mindestdaten schon mit dem Vertragsabschluss vorliegen müssen, die dann den Gutachterausschüssen zur Verfügung zu stellen sind.
Die größte Hoffnung beruht jedoch derzeit auf einer Formulierung in der BauGB-Novelle, wonach die Gutachterausschüsse und die Oberen Gutachterausschüsse (OGA) die bundesweite Grundstücksmarkttransparenz fördern sollen. Der ZIA hatte den Vorstoß gemeinsam mit dem AK-OGA vorangetrieben, da sich aus der Sicht der Immobilienwirtschaft damit die Gelegenheit eröffnet, zusammen mit den Ländern eine gemeinsame Geschäftsstelle für den Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse zu etablieren. Nur durch eine gemeinsame Geschäftsstelle erhält der AK-OGA dauerhaft die erforderlichen Ressourcen, den Bundesmarktbericht zu erstellen sowie eine bundesweite Grundstücksmarkttransparenz zu fördern.
Die Beratungen zum BauGB waren zum Redaktionsschluss leider noch nicht abgeschlossen. Soviel ist jedoch sicher: Es werden weitere Initiativen nötig sein, um die Markttransparenz auf Dauer zu verbessern.
Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Erstveröffentlichung: ZIA Geschäftsbericht 2012/2013