10.01.2018

FM - Betreiberverantwortung

Die Grundlagenrichtlinie GEFMA 190 erscheint 2018 in einer überarbeiteten Fassung

Jörg Schielein, Rechtsanwalt, Leiter AK Recht bei GEFMA, Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Jörg Schielein

Mit der Veröffentlichung der GEFMA Richtlinie 190 – Betreiberverantwortung im Facility Management wurde ein Thema in der FM - Branche platziert, das in anderen Branchen längst hohe Aufmerksamkeit genoss: systematische Umsetzung und Dokumentation der Regelwerkstreue oder neu-deutsch Compliance. Mit der GEFMA 190 wurde für die FM-Branche transparent und handhabbarer, was aus Sicht des Gesetzgebers eine Selbstverständlichkeit ist: „Wer Maßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um Pflichtverletzungen zu verhindern, handelt ordnungswidrig“ (so sinngemäß u.a. §130 OWiG). Im Kern geht es bei dem Thema Betreiberverantwortung im Facility Management also um die Frage, wie ein regelwerkskonformer Gebäudebetrieb nachweisbar umgesetzt werden kann. Das ist angesichts der Vielzahl der potenziell relevanten Regelwerke, zahlreicher Abgrenzungs- und Verständnisfragen kein leichtes Unterfangen.

Mit der Richtlinie sollte eine Sensibilisierung erreicht und damit letztlich auch ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Leistungserbringung geleistet werden. Solche Ansätze haben es traditionell schwer, weil sie gerade von Controllern oft als bürokratiefördernd oder in jedem Fall beschränkend für die Entfaltung unternehmerischer Freiheit empfunden werden. Insofern überrascht es nicht, dass auch die GEFMA 190 erhebliche Zeit benötigt hat, bis sie in der Branche die Aufmerksamkeit erhalten hat, die dem darin beschriebenen Thema gebührt.

In den letzten Jahren hat sich die GEFMA 190 allerdings zu einem grundlegenden Handwerkszeug der Branche entwickelt. Das Konzept der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung ist bei zahlreichen Regelsetzern und in jeder professionellen FM-Organisation angekommen und wird als Maßstab bei Ausschreibungen und internen Organisationsprojekten herangezogen. Das Anliegen der Richtlinie, für das Thema Regelwerkstreue im Facility Management zu sensibilisieren wurde also erreicht. Daneben wurden in zahlreichen Arbeitskreisen und Projekten aber auch weitere Überlegungen angestellt, Lösungen erdacht, diskutiert und erprobt und damit die Voraussetzung geschaffen, zahlreiche offene Fragen im Kontext der Betreiberverantwortung zu präzisieren.

Im AK Recht bei GEFMA wurden etwa Diskussionen zum Rollenmodell im FM geführt oder Anforderungen der Branche an die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung erarbeitet. Die Verbände RealFM und GEFMA haben ihren Mustervertrag und das Standardleistungsverzeichnis im Hinblick auf die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung konsequent weiter entwickelt und nicht zuletzt auf Unternehmensseite wurde beispielsweise von Rödl & Partner das Regelwerksinformationssystem REG-IS (www.reg-is.de) und der Masterplan Betreiberverantwortung etabliert, die wichtige Hilfestellungen für den Umgang mit Fülle der Vorschriften und der organisatorischen Umsetzung dieses Compliance-Aspekts bieten.

Alle diese Entwicklungen in Verbandskreisen und sonstigen Gremien wurden maßgeblich von dem Autor der GEFMA 190, Ulrich Glauche, und seinen Kollegen geprägt und entscheidend begleitet. Es liegt daher nahe, dass die Erkenntnisse der letzten Jahre Anlass für eine Überarbeitung der Richtlinie aus dem Jahr 2004 geben. Bei der Bundesfachtagung Betreiberverantwortung am 27.02.2018 im Rahmen der INservFM (www.inservfm.de) wird die Neufassung der GEFMA 190 und die wesentlichen Änderungen aus struktureller und rechtlicher Sicht sowie durch besondere Aspekte aus dem Bereich der Elektrotechnik vorgestellt. Die Richtlinie selbst wird in der Fassung 2018 im Anschluss an die Bundesfachtagung Betreiberverantwortung verfügbar sein.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Mesago Messe Frankfurt GmbH
Erstveröffentlichung: The Property Post, Januar 2018

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