25.06.2019

EU macht Ernst mit Klimazielen

Die EU veröffentlichte am 18. Juni 2019 den Kriterienkatalog (Taxonomie) für eine nachhaltige Finanzwirtschaft

Martina Hertwig, Mitglied des ZIA-Vorstands sowie Partnerin und Wirtschaftsprüferin, Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Martina Hertwig

Die EU hat im Juni 2019 ihren Kriterienkatalog (Taxonomie) für eine nachhaltige Finanzwirtschaft veröffentlicht. Der Katalog ist Teil der Maßnahmen zur Erreichung der Pariser Klimaziele. In diesem Rahmen wurden Kriterien für fast alle Wirtschaftsbereiche festgelegt. Im Immobiliensegment wurden Kriterien für vier Bereiche definiert: Neubau, Renovierung, individuelle Renovierungsmaßnahmen und Ankauf von Immobilien. Energieverbrauch und Kohlenstoffemissionen sind dabei die wichtigsten Messgrößen.

Am Dienstag, den 18. Juni 2019, hat die Europäische Union ihren Bericht über eine Nachhaltigkeits-Taxonomie vorgelegt. Es handelt sich dabei um einen Kriterienkatalog, der Investoren und Finanzierern Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Investments gibt. Der von einer technischen Expertengruppe vorgelegte Taxonomie-Report ist Teil eines größeren Aktionsplans, der im März 2018 zur Umsetzung der Pariser Klimaziele beschlossen wurde. Der Report legt für zahlreiche Bereiche wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Elektrizitätswirtschaft, Transpost etc. Kriterien fest. Auch die Bereiche Neubau und Immobilien werden von dem Report erfasst.

Grundsätzlich soll die Taxonomie helfen einheitliche Standards im Bereich Nachhaltigkeit zu entwickeln. Der Report misst dem Immobiliensektor eine große Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele bei. Immobilien sind in der EU für vierzig Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Kohlenstoffemissionen verantwortlich. Die Expertengruppe hat entschieden, den Energieverbrauch als primären Maßstab zu verwenden. Dies soll jedoch nur eine Übergangslösung sein. Nach und nach sollen zudem auch die Treibhausgasemissionen von Immobilien als Kriterien verwendet werden.

Die Expertengruppe hat im Immobiliensektor vier verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten identifiziert, für die Kriterien zur Messung der Nachhaltigkeit erarbeitet wurden. Dabei handelt es sich um Neubau, die Renovierung von bestehenden Immobilien, individuelle Renovierungsmaßnahmen und den Ankauf von Immobilien.
Die Taxonomie folgt dabei einem Prinzip: Als nachhaltig werden alle Immobilien eingestuft, die zu den Top-15-Prozent in Bezug auf Energieeffizienz und Treibhausgasemission innerhalb ihrer Peergroup zählen. Dieser Grenzwert soll sukzessive angehoben werden, um im gesamten Immobiliensektor das Null-Emissionensziel im Jahr 2050 zu erreichen.

Neubau: Zunächst gelten bestehende Standards
Beim Thema Neubau gelten zunächst alle Immobilien als nachhaltig, die die nationalen Anforderungen an ein Niedrigst-Energie-Gebäude (NZEB, Nearly-Zero-Energy-Building) gemäß der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD aus dem Jahr 2010) erfüllen. Dies gilt aber nur für den Anfang. Auch hier sollen mittelfristig absolute Grenzwerte erarbeitet werden. Das Mindestziel sind dabei die bereits genannten Top-15-Prozent des Gebäudebestands in Bezug auf Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Künftig empfiehlt die Expertengruppe folgende drei Messgrößen: Den Nettoprimärenergieverbrauch p.a. in der Betriebsphase, die Treibhausgasemissionen p.a. in der Betriebsphase und die Treibhausgase, die sich in den verbauten Materialen befinden, bzw. bei deren Transport und Herstellung verbraucht wurden.

Renovierung: Relative Verbesserung oder Erreichung von Standards
Beim Thema Renovierung gibt es zwei Messmöglichkeiten. Die Kosten für Renovierungsmaßnahmen gelten als nachhaltige Investments, wenn die Grenzwerte, die in der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) erreicht werden oder wenn eine relative Verbesserung des Energieverbrauchs von 30 Prozent gegenüber vor der Renovierung erreicht wird.

Green Finance wird große Auswirkungen auf Immobilienbranche haben
Mit der Taxonomie und deren Umsetzung wird das Thema green Finance noch einen deutlich höheren Stellenwert bekommen als bislang. Der Druck kommt u.a. vonseiten der Investoren und den Banken, die ihren Investitionsentscheidungen verstärkt Nachhaltigkeitsmotive zugrunde legen. Die Einführung der Taxonomie wird verschiedene Auswirkungen auf den Immobiliensektor haben. Indem Eigentümer und Entwickler Zugang zu ‚grünen‘ Finanzierungen bekommen, wird die Taxonomie in einigen Bereichen Wachstum anregen, bestimmte Transaktionen und die Renovierung von Immobilien mit schlechter Nachhaltigkeits-Performance stimulieren. Marktteilnehmer, die ihre Praxis nicht an die Kriterien anpassen, können ihre Produkte nicht als ‚grün‘ vermarkten und werden an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.

Konsultation bis September 2019
Bis September 2019 läuft die Konsultationsphase für den Taxonomie-Report. Ab September wird die Expertengruppe weitere Empfehlungen zur Umsetzung zusammenstellen. Ab Dezember 2019 wird die Europäische Kommission die Umsetzung in künftigen Rechtsakte vorbereiten.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Erstveröffentlichung: The Property Post, Juni 2019

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